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Informationen zur Landtagswahl für Wahlberechtigte in der Gemeinde Kleinblittersdorf

Am 27. März wird im Saarland gewählt.
Am 27. März wird im Saarland gewählt.

Kleinblittersdorf. Am 27. März 2022 findet die Wahl zum 17. Landtag des Saarlandes statt. Wenn auch Sie bequem und sicher von zuhause aus per Brief wählen möchten und damit Menschenansammlungen mit einem erhöhten Infektionsrisiko im Wahllokal vermeiden möchten, können Sie die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen.

Sie möchten an der Briefwahl teilnehmen?

Briefwahlunterlagen sind grundsätzlich von den Wahlberechtigten persönlich zu beantragen.

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können ihren Briefwahlantrag schriftlich oder elektronisch stellen!

Für die schriftliche Beantragung kann der Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes genutzt werden. Dieser wird Ihnen bis zum 6. März 2022 durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Bitte den Antrag ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Kleinblittersdorf, Rathausstraße 16 – 18, 66271 Kleinblittersdorf, zurückzusenden.

 

Gerne können Sie auch per Mail an wahlamt@kleinblittersdorf.de für sich persönlich Briefwahl beantragen.

Eine elektronische Antragstellung ist auf der Homepage der Gemeinde Kleinblittersdorf möglich (www.kleinblittersdorf.de) oder nutzen Sie einfach den nebenstehenden QR-Code. Bei Aufruf des entsprechenden Links öffnet sich ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Eine persönliche Antragstellung vor Ort im Gemeindewahlamt ist möglich, allerdings müssen Sie hier mit Menschenansammlungen und längeren Wartezeiten rechnen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

 

Auch bei der sogenannten Briefwahl-Direktwahl (sprich: einer unmittelbar vor Ort im Gemeindewahlamt im Rathaus ausgeübten Briefwahl) müssen Sie - wie bei der Urnenwahl – mit Menschenansammlungen und somit mit einem erhöhten Infektionsrisiko, rechnen.

 

 

 

 

Briefwahl-Direktwahl ist im Rathaus erst ab 1. März 2022 während den nebenstehenden Öffnungszeiten möglich.

Aktuell gelten für den Zutritt zu dem Briefwahlbüro die 3G-Regel sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Sie haben keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten?

 

Sollten Sie bis zum 6. März keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben und der Ansicht sein, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Information.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, auch durch Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises wählen können.

 

Sie haben noch weitere Fragen?

 

Wahlamt der Gemeinde Kleinblittersdorf

Rathausstraße 16 – 18, 66271 Kleinblittersdorf

Mail: wahlamt@kleinblittersdorf.de

Tel.: 0 68 05 / 20 08 - 101 bzw. – 112

Fax: 0 68 05 / 20 08 - 388

Öffnungszeiten:

Montags bis freitags 8:30 bis 12:00 Uhr sowie 13:30 bis 15:30 Uhr, mittwochs bis 17:30 Uhr; am Freitag, 25.02.2022, ab 12 Uhr und am 28.02.2022 (Rosenmontag) ganztägig geschlossen.

Text: Gemeinde Kleinblittersdorf. Foto: Heiko Lehmann.